
Resolution 3.1 (c) der International Seafood Sustainability Foundation (ISSF) definiert Hai-Finning als: „die Praxis, die Flosse abzuschneiden und zu behalten und den Rest des Körpers des Hais ins Meer zu entsorgen“.
Wir sind uns bewusst, dass das Hai-Finning gegen den Verhaltenskodex für verantwortungsvolles Fischen und den Internationalen Aktionsplan der FAO zur Erhaltung und Bewirtschaftung von Haien verstößt.
Aus diesen Gründen hat (FISHCORP S.A.) unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsmaßnahmen der Regionalorganisationen (RFMOs) und der nationalen und internationalen Normen zur Erhaltung des Meereslebens die folgenden Punkte festgelegt und in alle Aspekte seiner kommerziellen Thunfischpolitik aufgenommen:
1) Wir verurteilen und verbieten das Hai-Finning.
2) Wir vermeiden Handelsgeschäfte mit Schiffen, die von den Regionalorganisationen (RFMOs) oder von nationalen/internationalen Behörden als Praktiker des Hai-Finnings identifiziert wurden.
3) Wir vermeiden kommerziellen Umgang mit Unternehmen, die die Praxis des Hai-Finnings nicht verboten und verurteilt haben.
2. November 2020
Jaime Estrada Medranda – Autorisierte Unterschrift
Klicken Sie hier, um das PDF des Originaldokuments herunterzuladen
ERHALTENE KOMMENTARE: